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BFH Beschluss v. - VI B 40/13

Gesetze: EStG § 9 Abs. 1 Satz 1, EStG § 12 Nr. 1 Satz 2, EStG § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 6

Aufwendungen für bürgerliche Kleidung keine Werbungskosten

Leitsatz

Durch die Rechtsprechung des BFH ist bereits geklärt i.S. des § 115 FGO, dass Aufwendungen für bürgerliche Kleidung nach den Vorschriften über das steuerliche Existenzminimum grundsätzlich dem Anwendungsbereich des § 9 EStG entzogen sind. Inwieweit gleichwohl, ein beruflicher Mehraufwand zu berücksichtigen ist, bleibt in erster Linie der Entscheidung des Gesetzgebers überlassen (vgl. z.B. § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 6 EStG "typische Berufskleidung").

Fundstelle(n):
BFH/NV 2014 S. 335 Nr. 3
DStZ 2014 S. 101 Nr. 4
EStB 2014 S. 59 Nr. 2
StBW 2014 S. 86 Nr. 3
DAAAE-52609

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