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Finanzgericht Hamburg Urteil v. - 5 K 270/10

Gesetze: UStG § 4 Nr. 12 Buchst. a

Umsatzsteuer: Zur Umsatzsteuerfreiheit von Vermietungsleistungen

Leitsatz

Die Vermietung von Praxisräumen sowie die Verpachtung von Praxisinventar können trotz getrennter Verträge als einheitliche umsatzsteuerpflichtige Leistung gewertet werden.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
BB 2014 S. 1059 Nr. 18
BB 2014 S. 342 Nr. 7
DStR 2014 S. 10 Nr. 15
NWB-Eilnachricht Nr. 17/2014 S. 1261
BAAAE-52841

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