Unterbrechung der Stromversorgung: Einwände des Kunden gegen die erteilte Jahresrechnung; Fälligkeit der Teilforderung des Grundversorgers bei streitigen Preiserhöhungen
Leitsatz
1. Zur Fälligkeit einer - unter Außerachtlassung streitiger oder unwirksamer Preiserhöhungen ermittelten - Teilforderung des Grundversorgers (Klarstellung von , NJW 2011, 1342 Rn. 48).
2. Zur Zulässigkeit einer Unterbrechung der Grundversorgung, wenn der Kunde die erteilte Jahresrechnung mit der Begründung nicht bezahlt, sie enthalte nicht gerechtfertigte Preiserhöhungen.
Tatbestand
Fundstelle(n): BB 2014 S. 274 Nr. 6 NJW 2014 S. 2024 Nr. 28 VAAAE-52882