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LSG Baden-Württemberg Urteil v. - L 11 EG 5306/12

Leitsatz

Leitsatz:

Bei der Bemessung des für das Elterngeld maßgeblichen Einkommens ist eine vom Arbeitgeber gezahlte Vergütung für die Anbringung von Werbeflächen auf dem Pkw des Arbeitnehmers (beide Vordertüren und Heckfenster) nicht zu berücksichtigen.

Fundstelle(n):
DStR 2014 S. 12 Nr. 4
EAAAE-52934

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