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LSG Bayern Beschluss v. - L 12 EG 61/13

Die Beteiligten streiten um eine Rückforderung von Elterngeld nach dem Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) in Höhe von 675 EUR für den 13. und 14. Lebensmonat des Kindes.

Fundstelle(n):
UAAAE-52959

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