Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Belegnachweispflichten bei der Steuerbefreiung für innergemeinschaftliche Lieferungen (§ 4 Nr. 1 Buchstabe b, § 6a UStG, § 17a UStDV) – Anhang VII der Abfallverbringungsverordnung als Form einer Gelangensbestätigung – VI 358 – S 7141 – 024
Rz. 4: Belegnachweispflichten bei der Steuerbefreiung für innergemeinschaftliche Lieferungen (§ 4 Nr. 1 Buchstabe b, § 6a UStG, § 17a UStDV) – Anhang VII der Abfallverbringungsverordnung als Form einer Gelangensbestätigung – VI 358 – S 7141 – 024
Nach Art. 18 der Abfallverbringungsverordnung (Verordnung (EG) Nr. 1013/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Juni 2006 über die Verbringung von Abfällen – ABl EU 2006 L 190 S. 1) ist die Verbringung bestimmter Abfälle mittels einer nach Anhang VII der Verordnung ausgestellten Bestätigung (siehe Anlage) zu dokumentieren. Es ist gefragt worden, ob diese Bestätigung als Gelangensbestätigung i. S. d. § 17a Abs. 2 Nr. 2 UStDV verwendet werden kann.
Das BMF hat hierzu im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden des Bundes und der Länder mitgeteilt, dass eine solche Bestätigung grundsätzlich bei innergemeinschaftlichen Lieferungen für Zwecke der Gelangensbestätigung verwendet werden kann (§ 17a Abs. 2 Nr. 2 Satz 4 UStDV). Aus dem Beleg muss u. a. der jeweilige EU-Mitgliedstaat, in den der gelieferte Gegenstand im Rahmen der innergemeinschaftlichen Lieferung gelangt, und der dort belegene Bestimmungsort des Liefergegenstands (z. B. Stadt, Gemeinde) hervorgehen.
Die Entscheidung, ob mit Anhang VII der Ab...