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BFH Urteil v. - VII R 28/12

Gesetze: EStG § 36 Abs. 4, EStG § 36 Abs. 2 Nr. 2, AO § 131 Abs. 2 Nr. 3

Bindende Wirkung eines erlassenen Steuerbescheids für die Anrechnungsverfügung

Leitsatz

Eine Steueranrechnung nach § 36 Abs. 2 Nr. 2 EStG ist nicht geboten, wenn und soweit die mit Steuern belasteten Einnahmen bei der Einkommensteuerveranlagung nicht erfasst worden sind. Der gegen den Steuerpflichtigen erlassene Steuerbescheid hat für die Anrechnungsverfügung bzw. einen Abrechnungsbescheid ähnlich einem Grundlagenbescheid bindende Wirkung. Bei einer Änderung der Steuerfestsetzung ist die Anrechnungsverfügung gemäß § 131 Abs. 2 Nr. 3 AO zu ändern.

Fundstelle(n):
BFH/NV 2014 S. 339 Nr. 3
AAAAE-53164

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