Schadensersatzleistungen des Verkäufers für die Beseitigung versteckter Mängel eines Gebäudes keine Aufwendungen i.S. des § 6 Abs. 1 Nr. 1a EStG
Leitsatz
1. Beteiligt sich der Grundstücksverkäufer durch Schadensersatzleistungen am Aufwand des Käufers für die Beseitigung nachträglich erkannter Gebäudemängel, liegen insoweit keine Aufwendungen des Käufers für Instandsetzungs- und Modernisierungsmaßnahmen i.S. von § 6 Abs. 1 Nr. 1a Satz 1 EStG vor. 2. Sind Schadensersatzleistungen des Grundstücksverkäufers konkret auf die Aufwendungen zur Beseitigung von Gebäudemängeln bezogen, die vom Grundsatz her als Erhaltungsaufwendungen zu beurteilen sind, wird der damit bestehende enge Zusammenhang mit den Erhaltungsaufwendungen nicht dadurch gelöst, dass der Käufer bei Kenntnis der Mängel möglicherweise weniger gezahlt hätte.
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): BFH/NV 2014 S. 312 Nr. 3 EStB 2014 S. 58 Nr. 2 NWB-Eilnachricht Nr. 6/2014 S. 331 StBW 2014 S. 324 Nr. 9 KAAAE-53165