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Niedersächsisches Finanzgericht  Beschluss v. - 12 K 84/12

Gesetze: EStG § 33

Außergewöhnliche Belastung – Haushaltsersparnis bei Heimunterbringung eines Kindes abziehbar?

Leitsatz

  1. Zu den Voraussetzungen der Abziehbarkeit von Krankheitskosten als außergewöhnliche Belastungen.

  2. Außergewöhnliche Belastungen sind nur insoweit abziehbar, als ein Stpfl. zusätzliche Aufwendungen zu den allgemeinen Lebenshaltungskosten hat. Unterbringungs-, Verpflegungs- und Betreuungskosten sind daher um die Haushaltsersparnis zu kürzen und zwar selbst dann, wenn durch Heimunterbringung zusätzliche Kosten der Lebensführung entstanden sind. Das gilt auch, wenn ein Kind in einem Heim untergebracht ist.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
CAAAE-53266

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