Gesetze: § 577 Abs 1 S 1 Alt 2 BGB, § 8 WoEigG, § 3 WoEigG
Vorkaufsrecht des Mieters: Verkauf eines ungeteilten Mietshauses
Leitsatz
1. Das Vorkaufsrecht des Mieters nach § 577 Abs. 1 Satz 1 Alt. 2 BGB entsteht bei dem Verkauf eines mit einem Mehrfamilienhaus bebauten ungeteilten Grundstücks im Grundsatz nur dann, wenn sich der Veräußerer vertraglich zur Durchführung der Aufteilung gemäß § 8 WEG verpflichtet und ferner die von dem Vorkaufsrecht erfasste zukünftige Wohnungseigentumseinheit in dem Vertrag bereits hinreichend bestimmt oder zumindest bestimmbar ist.
2. Es entsteht in der Regel nicht, wenn erst die Erwerber Wohnungseigentum begründen sollen, und zwar auch dann nicht, wenn diese beabsichtigen, die neu geschaffenen Einheiten jeweils selbst zu nutzen („Erwerbermodell“).
Tatbestand
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): DNotZ 2014 S. 218 Nr. 3 NJW 2014 S. 6 Nr. 6 NJW 2014 S. 850 Nr. 12 NWB-Eilnachricht Nr. 8/2014 S. 496 ZIP 2013 S. 93 Nr. 48 NAAAE-53916