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BGH Urteil v. - IV ZR 136/13

Die Klägerin, eine Aktiengesellschaft mit Sitz in der Schweiz, macht aus abgetretenem Recht Ansprüche aus einem Lebensversicherungsvertrag gegenüber dem beklagten Versicherer geltend.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
CAAAE-53924

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