Wiedereinsetzung bei Übermittlung fristgebundener Schriftsätze mittels Telefax: Ausgangskontrolle hinsichtlich der im Faxgerät hinterlegten Kurzwahl
Leitsatz
Bei der Übermittlung fristgebundener Schriftsätze mittels Telefax muss der Rechtsanwalt durch organisatorische Maßnahmen sicherstellen, dass der Sendebericht nicht nur auf vollständige und fehlerfreie Übermittlung des Textes, sondern auch auf die richtige Empfängernummer abschließend kontrolliert wird (im Anschluss an Senatsbeschluss vom , XII ZB 166/09, FamRZ 2010, 879). Die Überprüfung lediglich anhand einer geräteintern verwendeten Kurzwahl steht dem nicht gleich.
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Fundstelle(n): BB 2014 S. 257 Nr. 6 DB 2014 S. 422 Nr. 8 DB 2014 S. 7 Nr. 5 NJW 2014 S. 6 Nr. 6 NJW-RR 2014 S. 316 Nr. 5 WM 2014 S. 429 Nr. 9 GAAAE-53927