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BGH Beschluss v. - VII ZB 11/12

Gesetze: § 98 ZPO, § 101 Abs 1 ZPO, § 485 ZPO

Selbstständiges Beweisverfahren: Kosten des dem Hauptsacheverfahren nicht beigetretenen Streithelfers bei Prozessbeendigung durch Vergleich

Leitsatz

Eine Entscheidung im Hauptsacheverfahren über die Kosten eines im selbstständigen Beweisverfahren beigetretenen Streithelfers setzt dessen Beitritt im Hauptsacheverfahren nicht voraus. Dies gilt auch dann, wenn die Parteien den Rechtsstreit durch Prozessvergleich beendet haben (Fortführung von , BGHZ 199, 207).

Fundstelle(n):
NJW 2014 S. 8 Nr. 7
GAAAE-53940

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