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BGH Urteil v. - IV ZR 206/13

Gesetze: § 38 Abs 1 VVG vom , § 39 Abs 1 aF VVG, § 130 BGB

Lebensversicherung: Qualifiziertes Mahnschreiben wegen Nichtzahlung der Folgeprämie bei mehreren Versicherungsnehmern

Leitsatz

Die Fristsetzung wegen Zahlungsverzugs mit einer Folgeprämie gemäß § 39 Abs. 1 VVG a.F. (jetzt § 38 Abs. 1 VVG) muss bei einer Mehrheit von Versicherungsnehmern, auch wenn diese unter derselben Anschrift wohnhaft sind, durch gesonderte schriftliche Mitteilung gegenüber jedem Versicherungsnehmer erfolgen.

Tatbestand

Fundstelle(n):
NJW 2014 S. 1010 Nr. 14
NJW 2014 S. 6 Nr. 6
WM 2014 S. 224 Nr. 5
UAAAE-53944

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