(Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung und -berechnung bei selbstständiger Arbeit - Alleingesellschafter einer Kommanditgesellschaft und Geschäftsführer einer Komplementärgesellschaft - Betriebseinnahmen - vereinnahmte Umsatzsteuer - Absetzungen - Verteilzeitraum - Ermächtigungskonformität des § 3 Abs 4 AlgIIV 2008 - Verfassungsmäßigkeit)
Leitsatz
1. Vereinnahmte Umsatzsteuer ist zu berücksichtigendes Einkommen nach dem SGB 2.
2. Nur im Bewilligungszeitraum tatsächlich erfolgte Umsatzsteuerzahlungen können vom Einkommen Selbstständiger abgesetzt werden; Rückstellungen für künftige Umsatzsteuerzahlungen führen dagegen nicht zu entsprechenden Absetzungen.
3. Die Regelung, wonach die im Bewilligungszeitraum erzielten, um notwendige Ausgaben bereinigten Einnahmen eines Selbstständigen abweichend von ihrem tatsächlichen Zufluss gleichmäßig monatlich aufzuteilen sind (§ 3 Abs 4 Alg II-V), ist ermächtigungskonform und verstößt nicht gegen höherrangiges Recht.
Tatbestand
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
ECLI Nummer: ECLI:DE:BSG:2013:220813UB14AS113R0
Fundstelle(n): DB 2014 S. 7 Nr. 9 DB 2014 S. 8 Nr. 11 HFR 2014 S. 750 Nr. 8 IAAAE-53948