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BFH Beschluss v. - X B 155/12

Gesetze: AO § 119 Abs. 3, AO § 157, AO § 125 Abs. 1, FGO § 76, FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1, FGO § 116 Abs. 3 Satz 3, FGO § 115 Abs. 2 Nr. 3, GG Art. 3, GG Art. 14, ZPO § 295

Wirksamkeit eines mithilfe automatischer Einrichtungen erstellten, nachträglich handschriftlich geänderten Verwaltungsakts

Leitsatz

Das Fehlen einer Unterschrift des Behördenleiters, seines Vertreters oder seines Beauftragten unter einem nicht formularmäßigen oder mithilfe automatischer Einrichtungen erlassenen Steuerbescheid (Verstoß gegen § 157 Abs. 1 Satz 1 i.V.m. § 119 Abs. 3 Satz 2 AO) führt nicht zur Nichtigkeit des Bescheids. Diese Aussage muss umso mehr für einen geringfügig ergänzten, mithilfe automatischer Einrichtungen erlassenen Steuerbescheid gelten.

Fundstelle(n):
AO-StB 2014 S. 79 Nr. 3
BFH/NV 2014 S. 294 Nr. 3
LAAAE-54060

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