Kostenentscheidung nach einer verfassungswidrigen Gesetzesänderung; Zusammenveranlagung von eingetragenen Lebenspartnern
Leitsatz
Ändert der Gesetzgeber während eines Rechtsstreits ein verfassungswidriges Gesetz zu Gunsten der Kläger und wird hierauf basierend dem Klagebegehren durch Erlass entsprechender Bescheide stattgegeben, entspricht es billigem Ermessen, die Kosten unter Berücksichtigung des bisherigen Sach- und Streitstandes dem Finanzamt aufzuerlegen (hier: rückwirkende Anwendung der für Ehegatten und Ehen gelten Vorschriften des EStG auch auf Lebenspartner und Lebenspartnerschaften).