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BFH Beschluss v. - VIII R 26/10

Gesetze: AO § 370 Abs. 1, StraBEG § 1 Abs. 1, StraBEG § 1 Abs. 7, StraBEG § 4, StraBEG § 8, StraBEG § 10 Abs. 3

Auslegung strafrechtlicher Tatbestandsmerkmale; fehlerhafter Grundlagenbescheid als Steuervorteil i.S. von § 370 Abs. 1 AO; Privilegierung nacherklärter Einkünfte nach § StraBEG

Leitsatz

1. Nach dem Zweck des StraBEG erstreckt sich die Privilegierung jedenfalls auf die Nacherklärung von solchen Einkünften, die in das zu versteuernde Einkommen von Veranlagungszeiträumen des Amnestiezeitraums einfließen, selbst wenn und soweit sie im Amnestiezeitraum noch keine konkrete steuerliche Auswirkung haben.
2. Ein zu Gunsten des Steuerpflichtigen fehlerhafter Grundlagenbescheid kann ein Steuervorteil i.S. von § 370 Abs. 1 AO sein. Nach der Rechtsprechung des BGH ist ein Steuervorteil in diesem Sinne bereits erlangt, wenn zu Gunsten des Steuerpflichtigen ein fehlerhafter Bescheid über die Feststellung des verbleibenden (vortragsfähigen) Verlustabzugs ergeht. Diese höchstrichterliche Rechtsprechung der Strafgerichtsbarkeit ist bei der Auslegung der strafrechtlichen Tatbestandsmerkmale im StraBEG maßgeblich zu berücksichtigen.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
BFH/NV 2014 S. 290 Nr. 3
PStR 2014 S. 316 Nr. 12
wistra 2014 S. 151 Nr. 4
wistra 2014 S. 2 Nr. 3
XAAAE-54069

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