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BZSt - St II 2 - S 0600-DA/13/00001 BStBl 2014 I S. 25

Familienleistungsausgleich; Neufassung der Dienstanweisung zur Durchführung von Rechtsbehelfsverfahren im Zusammenhang mit dem Familienleistungsausgleich (DA-FamRb)

Ich erlasse die Neufassung der Dienstanweisung zur Durchführung von Rechtsbehelfsverfahren im Zusammenhang mit dem Familienleistungsausgleich (DA-FamRb 2013).

Der Regelungsumfang der DA-FamRb 2013 ergibt sich aus dem Vorwort.

Die DA-FamRb 2013 enthält folgende Weisungen, auf die besonders hingewiesen wird:

DA 2.3.3 Abs. 2

Ein Bescheid, der eine Kindergeldfestsetzung aufhebt oder ablehnt, entfaltet rechtliche Bindungswirkung bis einschließlich des Monats seiner Bekanntgabe. Über in der Zukunft liegende und damit zum Zeitpunkt der Entscheidung noch nicht entstandene Kindergeldansprüche kann ein solcher Bescheid keine Regelung entfalten (vgl. ). Eine in die Zukunft weisende Bindungswirkung kommt ihm demnach nicht zu. Mithin ist ein Neuantrag auf Kindergeld für in der Zukunft liegende Zeiträume jederzeit möglich.

Wendet sich ein Kindergeldberechtigter trotz der Möglichkeit eines Neuantrages mit Einspruch gegen einen Bescheid, der mit Wirkung für die Zukunft Kindergeld aufhebt oder ablehnt, ist dieser nicht aufgrund fehlenden Rechtsschutzbedürfnisses als unzulässig zurückzuweisen. Der Einspruch ist als zulässiger ...

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