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Betriebliche Altersversorgung
Das BStBl 2010 I S. 270 zur steuerlichen Förderung der privaten Altersvorsorge und betrieblichen Altersversorgung wurde überarbeitet und durch ein neues BStBl 2013 I S. 1022 ersetzt. Es wurden verschiedene Gesetzesänderungen – insbesondere in den ersten Teil des BMF-Schreibens (Private Altersvorsorge) – eingearbeitet, mit der Folge, dass auch im zweiten Teil (Betriebliche Altersversorgung) des BMF-Schreibens die Randziffern neu vergeben werden mussten. Darüber hinaus wurden verschiedene auf Bund-Länder-Ebene gefasste Beschlüsse sowie einzelne Ergänzungen und Klarstellungen zur steuerlichen Behandlung der betrieblichen Altersversorgung aufgenommen.
1. Anwendungsregelung (Rz 439, 440)
Die Ausführungen zur betrieblichen Altersversorgung (Rz 284 – 399) des sind ab dem anzuwenden. Der Teil zur betrieblichen Altersversorgung (Rz 247 – 355) und Rz 392 des wird mit Wirkung ab aufgehoben.
Bei Versorgungszusagen, die vor dem erteilt wurden (Altzusagen), ist es nicht zu beanstanden, wenn in den Versorgungsordnungen noch die Möglichke...