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BAG Beschluss v. - 7 ABR 12/12

Gesetze: § 99 Abs 1 BetrVG, § 99 Abs 2 BetrVG, § 101 S 1 BetrVG, § 14 Abs 1 AÜG

DRK-Schwesternschaft e.V. - Personalgestellung - Betriebsrat im Stammbetrieb - Versetzungen im Einsatzbetrieb - Zustimmungserfordernis

Leitsatz

Vor Versetzungen gestellten Personals im Einsatzbetrieb ist auch der im Stammbetrieb gebildete Betriebsrat zu beteiligen, wenn sich die Versetzung auf die nach § 99 Abs. 2 BetrVG geschützten Interessen der vom Betriebsrat repräsentierten Belegschaft auswirken kann und der Gestellungsvertrag keine vollständige Übertragung der Personalhoheit bei Versetzungen vorsieht.

Fundstelle(n):
DB 2014 S. 8 Nr. 6
QAAAE-54310

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