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BGH Beschluss v. - 4 StR 292/13

Gesetze: § 263a Abs 1 Alt 2 StGB

Computerbetrug unter Verwendung unrichtiger Daten: Beantragung eines Mahn- und Vollstreckungsbescheids im automatisierten Mahnverfahren für eine fingierte Forderung

Leitsatz

Die Beantragung eines Mahn- und eines Vollstreckungsbescheides im automatisierten Mahnverfahren auf der Grundlage einer fingierten, tatsächlich nicht bestehenden Forderung stellt eine Verwendung unrichtiger Daten im Sinne des § 263a Abs. 1, 2. Var. StGB dar.

Fundstelle(n):
NJW 2014 S. 711 Nr. 10
NJW 2014 S. 8 Nr. 8
ZIP 2014 S. 626 Nr. 13
wistra 2014 S. 137 Nr. 4
wistra 2014 S. 2 Nr. 3
HAAAE-54326

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