Die Klägerin verpachtete ihrem Enkel ihr gehörendes Ackerland. Dieser überließ dem Beklagten eine Teilfläche im Wege des Pflugtausches. Später verkaufte die Klägerin das Land an die G. , die den Grundbesitz erschließen und in Teilflächen weiterverkaufen wollte. Das Pachtverhältnis mit dem Enkel wurde Ende des Jahres 2007 einvernehmlich aufgehoben. Nachdem der Beklagte einer Aufforderung zur Räumung der von ihm genutzten Teilfläche nicht nachgekommen war, wurde er im Oktober 2008 rechtskräftig zur Räumung und Herausgabe verurteilt; zudem wurde festgestellt, dass er der Klägerin den Schaden zu ersetzen hat, der ihr infolge der nicht fristgerechten Herausgabe entsteht. Am 18. Dezember 2008 gab der Beklagte die Fläche an die Klägerin heraus.