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BGH Beschluss v. - V ZB 71/13

Gesetze: Art 103 Abs 1 GG, § 419 FamFG, § 420 FamFG

Zurückschiebungshaftsache: Erfordernis der Aushändigung des Haftantrages in vollständiger Abschrift an den Betroffenen oder dessen Verfahrenspfleger vor der Anhörung

Fundstelle(n):
KAAAE-54338

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