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BGH Urteil v. - VI ZR 211/12

Gesetze: Art 1 Abs 1 GG, Art 2 Abs 1 GG, Art 5 Abs 1 GG, § 823 Abs 1 BGB, § 823 Abs 2 BGB, § 186 StGB

Persönlichkeitsrechtsverletzung durch Internetveröffentlichung: Zurechnung bei vorheriger Weiterverbreitung durch Dritte;  Bemessung der Geldentschädigung

Leitsatz

1. Eine Geldentschädigung wegen Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts durch eine Internetveröffentlichung ist nicht generell höher oder niedriger zu bemessen als eine Entschädigung wegen eines Artikels in den Print-Medien.

2. Die Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts kann demjenigen, der persönlichkeitsrechtsverletzende eigene Inhalte im Internet zum Abruf bereit hält, auch insoweit zuzurechnen sein, als sie erst durch die Weiterverbreitung des Ursprungsbeitrags durch Dritte im Internet entstanden ist.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BB 2014 S. 257 Nr. 6
NJW 2014 S. 6 Nr. 7
KAAAE-54351

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