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LSG Baden-Württemberg Urteil v. - L 4 KR 2784/13

Der Kläger begehrt die Zahlung einer Vergütung von EUR 92,06 sowie die Feststellung, die Beklagte sei verpflichtet, ihn über Vertragsänderungen zu informieren.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
SAAAE-54438

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