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LSG Rheinland-Pfalz Urteil v. - L 6 R 65/12

Die Beteiligten streiten darüber, ob der Kläger in seiner Tätigkeit für die Beigeladene zu 1) ab 01.01.2007 der Versicherungspflicht unterliegt.

Fundstelle(n):
DStR 2014 S. 13 Nr. 7
NWB-Eilnachricht Nr. 15/2014 S. 1057
JAAAE-54509

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