Gesetze: § 69d Abs 1 UrhG, Art 4 Abs 2 EGRL 24/2009, Art 5 Abs 1 EGRL 24/2009
Urheberrechtlicher Schutz von Computerprogrammen: Voraussetzungen einer Erschöpfung des Rechts zur Verbreitung einer mit Zustimmung des Rechtsinhabers aus dem Internet auf einen Datenträger heruntergeladenen Programmkopie; Nacherwerb einer "erschöpften" Programmkopie und Beschränkung des Rechts zur bestimmungsgemäßen Benutzung - UsedSoft II
Leitsatz
Tatbestand
Die Klägerin entwickelt und vertreibt Computersoftware, insbesondere Datenbanksoftware, die von Unternehmen, Behörden und Organisationen genutzt wird. Sie ist Inhaberin der ausschließlichen urheberrechtlichen Nutzungsrechte an diesen Programmen. Sie ist außerdem Inhaberin von deutschen und Gemeinschaftswortmarken „Oracle“, die unter anderem für Computersoftware eingetragen sind.
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): BB 2013 S. 1793 Nr. 31 DB 2013 S. 16 Nr. 30 DB 2014 S. 7 Nr. 6 NJW 2014 S. 777 Nr. 11 NJW-RR 2014 S. 360 Nr. 6 ZIP 2013 S. 59 Nr. 31 ZIP 2014 S. 527 Nr. 11 ZAAAE-54521