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BAG Urteil v. - 5 AZR 135/12

Gesetze: § 10 Abs 4 AÜG, § 9 Nr 2 AÜG, § 305c BGB, § 307 Abs 1 S 2 BGB, § 397 Abs 1 BGB, § 397 Abs 2 BGB

Anspruch auf gleiches Arbeitsentgelt ("equal pay") - Ausgleichsquittung

Leitsatz

Unterzeichnet ein Arbeitnehmer eine vom Arbeitgeber außerhalb eines Aufhebungsvertrags oder eines (Prozess-)Vergleichs vorformulierte "Ausgleichsquittung", kommt seiner etwaigen Willenserklärung allenfalls die Bedeutung eines deklaratorischen negativen Schuldanerkenntnisses zu.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BB 2014 S. 372 Nr. 7
DB 2014 S. 1318 Nr. 23
DStR 2014 S. 12 Nr. 15
ZIP 2014 S. 642 Nr. 13
LAAAE-54543

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