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BFH Urteil v. - XI R 8/12

Gesetze: EStG § 1 Abs. 3, EStG § 49, EStG § 62 Abs. 1 Nr. 1, EStG § 62 Abs. 1 Nr. 2 Buchstabe b, AO § 88, AO § 90, FGO § 76

Monatsprinzip bei Kindergeldberechtigung bei unbeschränkter Steuerpflicht nach § 1 Abs. 3 EStG

Leitsatz

Eine Kindergeldberechtigung nach § 62 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. b EStG setzt voraus, dass der Antragsteller aufgrund eines entsprechenden Antrags vom Finanzamt nach § 1 Abs. 3 EStG als unbeschränkt einkommensteuerpflichtig behandelt wird. Die Kindergeldberechtigung besteht nur in den Monaten des betreffenden Kalenderjahrs, in denen der Anspruchsberechtigte inländische Einkünfte i.S. des § 49 EStG erzielt, also in denjenigen Monaten, in denen die Einkünfte nach § 49 Abs. 1 Nr. 4 i.V.m. § 11 EStG zu erfassen sind.

Fundstelle(n):
BFH/NV 2014 S. 495 Nr. 4
IAAAE-54596

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