Kostenentscheidung nach Erledigung der Hauptsache: kein Rechtsschutzbedürfnis bei begehrter Änderung des Lohnsteuerabzugs 2010 von eingetragenen Lebenspartnern nach Ablauf des Monats März 2011
Leitsatz
Begehrten eingetragene Lebenspartner mit ihrer im Juni 2011 erhobenen Klage die Änderung ihrer auf der Lohnsteuerkarte 2010 eingetragenen Lohnsteuerklassen, hatte die Klage zu keinem Zeitpunkt Erfolgsaussichten. Denn eine Änderung des Lohnsteuerabzugs für 2010 kam nicht mehr in Betracht, nachdem der Monat März 2011 abgelaufen war. Nach Erklärung der Erledigung der Hauptsache waren den Klägern gemäß § 138 Abs. 1 FGO die Kosten des Verfahrens aufzuerlegen.
Fundstelle(n): BFH/NV 2014 S. 549 Nr. 4 DAAAE-54605