Aufwendungen eines Priesters für die Feier seines Priesterjubiläums keine Werbungskosten
Leitsatz
Aufwendungen eines katholischen Priesters für einen Festgottesdienst in einem Berghaus und die sich anschließende Feier anlässlich seines 25-jährigen Priesterjubiläums sind privat veranlasst, wenn der Priester als Gastgeber aufgetreten ist und die Gästeliste bestimmt hat, die Gäste in erster Linie aufgrund persönlicher Beziehungen zum Priester geladen und bewirtet worden sind und das Berghaus für einen Tag und die anschließende Nacht angemietet worden ist.
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): BFH/NV 2014 S. 500 Nr. 4 EStB 2014 S. 96 Nr. 3 NWB-Eilnachricht Nr. 9/2014 S. 577 StBW 2014 S. 166 Nr. 5 YAAAE-54611