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BAG Urteil v. - 8 AZR 1026/12

Gesetze: § 241 Abs 2 BGB, § 249 BGB, § 254 BGB, § 280 Abs 1 BGB, § 619a BGB

Schadensersatz - Detektivkosten

Tatbestand

Die Parteien streiten noch um einen Anspruch auf Schadensersatz der Beklagten, den sie im Wege der Widerklage wegen aufgewendeter Detektivkosten geltend gemacht hat und der ihr vom Berufungsgericht iHv. 1.000,00 Euro nebst Zinsen zugesprochen wurde.

Fundstelle(n):
BB 2014 S. 436 Nr. 8
DB 2014 S. 429 Nr. 8
NJW 2014 S. 8 Nr. 9
NJW 2014 S. 877 Nr. 12
JAAAE-54843

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