(Asylbewerberleistung - kein Anspruch des Krankenhausträgers auf Ersatz der Aufwendungen für eine Krankenhausbehandlung - keine analoge Anwendung des § 25 SGB 12 - keine Kostenerstattung aus abgetretenem Anspruch nach § 4 AsylbLG - Beschränkung auf bereits festgestellte Ansprüche)
Leitsatz
1. Die Regelung des Sozialhilferechts über den Anspruch eines Nothelfers auf Erstattung seiner Aufwendungen findet im Asylbewerberleistungsrecht keine analoge Anwendung.
2. Im Anwendungsbereich des Asylbewerberleistungsgesetzes (juris: AsylbLG) ist die Abtretung eines an die Stelle eines Sachleistungsanspruchs getretenen Freistellungsanspruchs auf bereits festgestellte Ansprüche beschränkt.