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LSG Baden-Württemberg Urteil v. - L 6 VS 2041/13

Im Streit steht noch die Anerkennung einer Multiple Sklerose (MS)-Erkrankung der Klägerin als Folge einer Wehrdienstbeschädigung, ein Ausgleich in Form einer Grundrente wird im Berufungsverfahren nicht mehr geltend gemacht.

Fundstelle(n):
FAAAE-54947

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