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Umsatzsteuerbefreiung von Heilbehandlungen durch einen Podologen; Anforderung an die Berufsqualifikation – Veröffentlichung des
Mit , hat der BFH entschieden, dass eine Person, die eine Ausbildung zum Podologen absolviert hat, im Regelfall bereits dann über die erforderliche Berufsqualifikation zur Erbringung steuerfreier Heilbehandlungsleistungen gemäß § 4 Nr. 14 Buchstabe a UStG verfügt, wenn sie die staatliche Prüfung nach dem Podologengesetz und der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Podologinnen und Podologen mit Erfolg abgelegt hat.
Nach dem Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder werden die Absätze 11 und 12 in Abschnitt 4.14.4 des Umsatzsteuer-Anwendungserlasses vom (BStBl 2010 I S. 846), der zuletzt durch das , BStBl 2014 I S. 154, geändert worden ist, wie folgt gefasst:
„(11) Eine ähnliche heilberufliche Tätigkeit nach § 4 Nr. 14 Buchstabe a Satz 1 UStG üben z. B. aus:
Dental-Hygienikerinnen und Dental-Hygieniker im Auftrag eines Zahnarztes (vgl. , BStBl 2005 II S. 106);
Diätassistentinnen und Diätassistenten (Diätassistentengesetz – DiätAssG –);
Ergotherapeutinnen und Ergotherapeuten (Ergotherapeutengesetz – ErgThG –);
Krankenschwestern, Gesundheits- ...