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BGH Beschluss v. - XII ZB 377/12

Gesetze: § 43 ZPO

Verlust des Richterablehnungsrechts: Einlassung der ablehnenden Partei in die Verhandlung durch Einreichung eines vorbereitenden Schriftsatzes

Leitsatz

Durch das Einreichen eines die mündliche Verhandlung lediglich vorbereitenden Schriftsatzes hat sich eine Partei noch nicht in eine Verhandlung vor dem als befangen abgelehnten Richter eingelassen.

Fundstelle(n):
NJW 2014 S. 8 Nr. 9
NJW-RR 2014 S. 382 Nr. 6
WM 2014 S. 675 Nr. 14
SAAAE-55021

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