Einstellung des Geschäftsbetriebs bei Anwachsung des Betriebs einer GmbH & Co. KG; Sanierungsklausel i.S. des § 8 Abs. 4 Satz 3 KStG
Leitsatz
1. Von einer Sanierung des Geschäftsbetriebs i.S. des § 8 Abs. 4 Satz 3 KStG 2002, "der den verbleibenden Verlustvortrag ... verursacht hat" und der nach der Sanierung fortbesteht, kann dann nicht gesprochen werden, wenn der (ursprüngliche) Geschäftsbetrieb endgültig eingestellt worden ist bzw. sich sein Gegenstand wesentlich geändert hat. 2. Der ursprüngliche Geschäftsbetrieb einer GmbH, die nach ihrem Gesellschaftszweck vermögensverwaltend tätig ist und deren Vermögen im Wesentlichen aus einer (Kapital-) Beteiligung als Kommanditistin einer gewerblich tätigen KG besteht, wird "sanierungsschädlich" eingestellt, wenn der GmbH der Betrieb der KG nach dem Ausscheiden der übrigen KG-Gesellschafter anwächst.
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Fundstelle(n): BFH/NV 2014 S. 582 Nr. 4 GmbH-StB 2014 S. 100 Nr. 4 GmbHR 2014 S. 385 Nr. 7 HFR 2014 S. 326 Nr. 4 PAAAE-55035