Grundsätze über die Anerkennung von Verträgen zwischen nahen Angehörigen bei Beteiligung einer GbR
Leitsatz
Die steuerliche Anerkennung von Vertragsverhältnissen zwischen nahe stehenden Personen ist u.a. davon abhängig, dass die Verträge bürgerlich-rechtlich wirksam vereinbart worden sind und sowohl die Gestaltung als auch die tatsächliche Durchführung des Vereinbarten dem zwischen Fremden Üblichen entsprechen. Ein Fremdvergleich ist auch anzustellen bei Mietverhältnissen einer aus zwei je zur Hälfte beteiligten Brüder bestehenden Grundstücksgemeinschaft (GbR) mit den Söhnen der Brüder.
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Fundstelle(n): BB 2014 S. 736 Nr. 13 BFH/NV 2014 S. 529 Nr. 4 EStB 2014 S. 97 Nr. 3 KÖSDI 2014 S. 18832 Nr. 5 StBW 2014 S. 246 Nr. 7 YAAAE-55045