1. Beteiligter am Verfahren über die Revision kann nur sein, wen am Verfahren über die Klage beteiligt war. Dies sind die Beteiligten gemäß § 57 FGO, denen gegenüber das angefochtene Urteil des Finanzgerichts ergangen ist. 2. Eine Richtigstellung der Verfahrensbeteiligten ist nur innerhalb der Revisionsfrist möglich 2. Geht infolge des Wohnsitzwechsels des Klägers die örtliche Zuständigkeit vom beklagten Finanzamt auf ein anderes Finanzamt über, wirkt sich dieser Übergang nicht auf ein bereits anhängig gewordenes Klageverfahren aus. Das nach § 63 Abs. 1 FGO beklagte Finanzamt bleibt passiv legitimiert.
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Fundstelle(n): AO-StB 2014 S. 76 Nr. 3 BFH/NV 2014 S. 557 Nr. 4 IAAAE-55046