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BFH Beschluss v. - IX R 6/13

Gesetze: FGO § 126 Abs. 1, FGO § 145

Keine Beschwer des Finanzamts für eine Revision bei Änderung des Feststellungsbescheids nur hinsichtlich der Verteilung der Schuldzinsen durch das FG

Leitsatz

Hat das Finanzamt die einem Mehrfamilienhaus zuzurechnenden Schuldzinsen gemäß § 180 Abs. 2 der AO i.V.m. § 1 Abs. 3 der Verordnung zu § 180 AO gesondert und einheitlich festgestellt und auf die Wohnungseigentümer verteilt, fehlt ihm die Beschwer für eine Revision, wenn das Finanzgericht den Feststellungsbescheid hinsichtlich der Summe der Schuldzinsen bestätigt und nur hinsichtlich der Verteilung der Schuldzinsen geändert hat.

Fundstelle(n):
BFH/NV 2014 S. 561 Nr. 4
SAAAE-55047

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