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FG Baden-Württemberg Urteil v. - 5 K 4164/09

Gesetze: EStG § 4 Abs. 4a

Überentnahmen einer Partnerschaftsgesellschaft mit drei Kanzleistandorten

Leitsatz

1. Bei einer in der Rechtsform der Partnerschaftsgesellschaft tätigen Rechtsanwaltssozietät, die an drei Standorten tätig ist und für jede der Kanzleien eine gesonderte Buchführung und Einnahmen-Überschuss-Rechnung vornimmt, sind bei der Berechnung der Übernentnahmen nach § 4 Abs. 4a EStG die Betriebsergebnisse zusammenzurechnen, da bei der Personengesellschaft von einem einheitlichen Betrieb auszugehen ist.

2. Das Gebot der Rechtsformneutralität und das Verbot der sog. Sternsozietät führt zu keiner abweichenden Beurteilung.

Fundstelle(n):
DStR 2015 S. 6 Nr. 10
DStRE 2015 S. 644 Nr. 11
KSR direkt 2014 S. 12 Nr. 6
UAAAE-55204

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