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BGH Beschluss v. - IX ZB 33/13

Gesetze: § 212 InsO, § 287 Abs 2 InsO

Einstellung des Insolvenzverfahrens: Wegfall des Eröffnungsgrundes nach Erteilung der Restschuldbefreiung im noch laufenden Verfahren

Leitsatz

Das Insolvenzverfahren kann nicht wegen Wegfall des Eröffnungsgrundes eingestellt werden, wenn nach Ende der Laufzeit der Abtretungserklärung bei noch laufendem Insolvenzverfahren Restschuldbefreiung erteilt wird und dadurch die Insolvenzforderungen, die zur Eröffnung des Verfahrens geführt haben, zu unvollkommenen Verbindlichkeiten geworden sind.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
DB 2014 S. 657 Nr. 12
NJW 2014 S. 8 Nr. 9
StBW 2014 S. 232 Nr. 6
WM 2014 S. 359 Nr. 8
ZIP 2014 S. 18 Nr. 9
ZAAAE-55357

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