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BSG Urteil v. - B 14 AS 75/12 R

Gesetze: § 16 Abs 3 S 2 SGB 2 vom , § 16d S 2 SGB 2 vom , § 21 Abs 2 SGB 10, § 31 S 1 SGB 10, § 55 SGB 10, § 58 Abs 2 Nr 4 SGB 10, § 60 Abs 1 S 1 Nr 1 SGB 1, § 60 Abs 1 S 1 Nr 2 SGB 1, § 814 BGB, § 839 Abs 3 BGB

Grundsicherung für Arbeitsuchende - Eingliederungsleistung - Arbeitsgelegenheit - Wertersatz für geleistete Arbeit - öffentlich-rechtlicher Erstattungsanspruch - Vermögensverschiebung - ohne Rechtsgrund - Nichtigkeit der Eingliederungsvereinbarung bzw Rechtswidrigkeit der Zuweisung - keine zusätzliche Arbeit - kein allgemeiner Vorrang des Primärrechtsschutzes - Verletzung von Nebenpflichten und Obliegenheiten - kein Hinweis auf fehlende Zusätzlichkeit - Anspruchsbegrenzung

Leitsatz

Wenn es auch keinen allgemeinen Grundsatz des Primärrechtsschutzes für das gesamte öffentliche Recht gibt, so bestehen in öffentlich-rechtlichen Sozialrechtsverhältnissen zwischen dem Empfänger von Leistungen und den Leistungsträgern zumindest Nebenpflichten und Obliegenheiten, deren Verletzung zu Rechtsnachteilen führen kann.

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BSG:2013:220813UB14AS7512R0

Fundstelle(n):
JAAAE-55371

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