Kassenzahnärztliche Vereinigung - Satzung - Aufbringung der Mittel - Benennung in Frage kommender Finanzierungsmodelle - unbestimmte Globalermächtigung genügt nicht - Erhebung besonderer Abgaben von einem Teil der Mitglieder bei besonderem Vorteil - Revisibilität von Satzungsbestimmungen
Leitsatz
1. Zu den grundlegenden Bestimmungen einer Satzungsregelung über die Aufbringung der Mittel gehört die ausdrückliche Benennung der in Frage kommenden Finanzierungsmodelle; eine unbestimmte Globalermächtigung genügt nicht.
2. Die Erhebung besonderer Abgaben von nur einem Teil der Mitglieder einer Kassen(zahn)ärztlichen Vereinigung kommt in Betracht, wenn diesem ein besonderer Vorteil entsteht.