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BSG Urteil v. - B 6 KA 1/13 R

Gesetze: Art 3 Abs 1 GG, § 81 Abs 1 S 1 Nr 5 SGB 5, § 85 Abs 4 SGB 5, § 162 SGG

Kassenzahnärztliche Vereinigung - Satzung - Aufbringung der Mittel - Benennung in Frage kommender Finanzierungsmodelle - unbestimmte Globalermächtigung genügt nicht - Erhebung besonderer Abgaben von einem Teil der Mitglieder bei besonderem Vorteil - Revisibilität von Satzungsbestimmungen

Leitsatz

1. Zu den grundlegenden Bestimmungen einer Satzungsregelung über die Aufbringung der Mittel gehört die ausdrückliche Benennung der in Frage kommenden Finanzierungsmodelle; eine unbestimmte Globalermächtigung genügt nicht.

2. Die Erhebung besonderer Abgaben von nur einem Teil der Mitglieder einer Kassen(zahn)ärztlichen Vereinigung kommt in Betracht, wenn diesem ein besonderer Vorteil entsteht.

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BSG:2013:301013UB6KA113R0

Fundstelle(n):
DAAAE-55373

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