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BFH Urteil v. - III R 30/12

Gesetze: EStG § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3, EStG § 32 Abs. 4 Satz 2, SGB XII § 41

Nachzahlung von Arbeitslosengeld II an ein behindertes Kind als Bezug i.S. des § 32 Abs. 4 Satz 2 EStG

Leitsatz

1. Die für einen vergangenen Zeitraum geleistete Nachzahlung vom Arbeitslosengeld (ALG) II ist als Bezug des behinderten Kindes zu erfassen. Sie ist auf den Zuflussmonat und die restlichen Monate des Zuflussjahres zu verteilen.
2. Das ALG II nach § 19 Abs. 1 Satz 1 SGB II gehört zu den Bezügen i.S. des § 32 Abs. 4 Satz 2 EStG und kann kindergeldrechtlich nicht anders behandelt werden wie die Grundsicherung nach den §§ 41 ff. SGB XII, die grundsätzlich als Bezug des Kindes zu erfassen sind.
3. Das Steuerrecht orientiert sich im Bereich der Unterkunftskosten nicht am Sozialrecht. Während dort die tatsächlichen Kosten für eine angemessene Unterkunft erstattet werden, werden im Steuerrecht Unterkunftskosten - ungeachtet aller regionalen Unterschiede - nur pauschal mit einem bundeseinheitlichen Betrag im Rahmen des steuerrechtlichen Existenzminimums berücksichtigt.

Fundstelle(n):
BFH/NV 2014 S. 498 Nr. 4
KAAAE-55563

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