Keine Energiesteuerbefreiung für auf Schulungsflügen gemeinnütziger Sportvereine verbrauchtes Flugbenzin
Leitsatz
Ein Luftsportverein ist nicht gewerbsmäßig i.S. des § 60 Abs. 5 i.V.m. Abs. 4 Nr. 2 EnergieStV tätig, wenn er im Rahmen der Erfüllung des Vereinszwecks ohne Gewinnerzielungsabsicht seinen Mitgliedern gegen Entgelt die Möglichkeit zum Erwerb von Flugberechtigungen bietet. Der Verein hat keinen Anspruch auf Entlastung des auf den Schulungsflügen verwendeten Flugbenzins. Die Ablehnung des Anspruchs auf Steuerbefreiung steht in Einklang mit Art. 14 Abs. 1 Buchst. b EnergieStRL und der Rechtsprechung des EuGH.
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Fundstelle(n): BFH/NV 2014 S. 535 Nr. 4 PAAAE-55570