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BGH Urteil v. - III ZR 187/13

Gesetze: § 615 S 2 BGB, § 85 SGB 11, § 86 SGB 11, § 87 S 2 SGB 11, § 5 Abs 7 HeimG vom , § 5 Abs 2 WTG NW

Heimvertrag: Erstattung des Verpflegungsanteils der Heimkosten bei Sondenernährung; Auslegung einer heimvertraglichen Regelung über die zu berechnenden Leistungsentgelte

Leitsatz

1. Zur Auslegung einer heimvertraglichen Regelung, in der hinsichtlich der von dem Heimträger zu berechnenden Leistungsentgelte auf Regelungen verwiesen wird, die zwischen den Heimträgerverbänden und den öffentlichen Leistungs- und Kostenträgern in der Pflegesatzkommission vereinbart sind.

2. Eine heimvertragliche Regelung, in der die Reduzierung des Heimentgelts bei Heimbewohnern mit Sondenernährung auf rund ein Drittel des Verpflegungsanteils des Heimentgelts festgelegt wird, ist angemessen im Sinne von § 87 Satz 2 SGB XI, § 5 Abs. 7 HeimG a.F. und § 5 Abs. 2 WTG NRW (Fortführung von , BGHZ 157, 309; vom , III ZR 371/03, NJW 2005, 824 und vom , III ZR 172/07, NJW 2008, 653).

Tatbestand

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
NJW 2014 S. 1955 Nr. 27
PAAAE-56140

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