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BSG Urteil v. - B 6 KA 5/13 R

Gesetze: § 109 Abs 3 S 1 Nr 2 SGB 5, § 121a Abs 1 S 1 SGB 5, § 121a Abs 3 SGB 5, § 121a Abs 4 SGB 5, § 54 Abs 1 S 2 SGG, Art 12 Abs 1 GG

Krankenversicherung - Genehmigung zur Durchführung von Maßnahmen künstlicher Befruchtung - Anfechtungsberechtigung - Vertragsarzt - Merkmal der Bedarfsgerechtigkeit - Gesetzgeber - keine rechtliche Verpflichtung zur Vorgabe von Kriterien für eine Bedarfsprüfung

Leitsatz

Die Genehmigung zur Durchführung von Maßnahmen künstlicher Befruchtungen kann von Vertragsärzten, die bereits über eine solche Genehmigung verfügen, angefochten werden.

Tatbestand

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BSG:2013:301013UB6KA513R0

Fundstelle(n):
IAAAE-56151

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