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FG Baden-Württemberg Urteil v. - 14 K 903/12

Gesetze: UStG § 3a Abs. 1 Nr. 2, UStG § 1 Abs. 2 S. 2

Ort der Verpflegungsleistung bei dem Verkauf von Pauschalreisen an Reiseunternehmer

Leitsatz

1. Verkauft ein Veranstalter Pauschalreisen als Paket an andere Reiseunternehmer, ist der Ort der Verpflegung der Hotelgäste als sonstige Leistung am Belegenheitsort der betreffenden Hotels.

2. Unerheblich ist, dass der Veranstalter selbst kein Hotelier ist und die Übernachtungs- und Verpflegungsleistungen nicht unmittelbar gegenüber den Hotelgästen, sondern gegenüber anderen Unternehmern erbringt.

Fundstelle(n):
PAAAE-56380

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